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   BFH, 26.07.2005 - VIII B 294/04   

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https://dejure.org/2005,11955
BFH, 26.07.2005 - VIII B 294/04 (https://dejure.org/2005,11955)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2005 - VIII B 294/04 (https://dejure.org/2005,11955)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - VIII B 294/04 (https://dejure.org/2005,11955)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 26.07.2005 - VIII B 294/04
    Der Vortrag, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), weil das Finanzgericht (FG) von den Rechtsgrundsätzen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerrechtlichen Anerkennung von Treuhandverhältnissen abgewichen sei, ist bereits deshalb unsubstantiiert, weil die schlüssige Rüge einer Divergenz voraussetzt, dass jeweils abstrakte Rechtssätze des FG-Urteils und der konkret zu benennenden Divergenzentscheidung(en) so genau bezeichnet und einander gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, m.w.N.).
  • BFH, 21.03.2005 - XI B 219/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht (unterlassene Beweiserhebung),

    Auszug aus BFH, 26.07.2005 - VIII B 294/04
    Insbesondere ist die bloße Darlegung einer nur fehlerhaften Rechtsanwendung im Einzelfall nicht geeignet, die Revision zu eröffnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2005 XI B 219/03, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 54 f., § 116 Rz. 40 ff., jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Eine Abweichung liegt regelmäßig vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von den tragenden Rechtsausführungen der Entscheidung eines anderen Gerichts abweicht (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, m.w.N.).

    Soweit sich die Kläger gegen das Ergebnis der Gesamtwürdigung im Sinne einer fehlerhaften Rechtsanwendung in dem konkreten Streitfall wenden, wird dadurch nicht der Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO erfüllt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 70).

  • BFH, 24.08.2006 - II B 12/06

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision

    Mit ihren Einwendungen gegen die Beurteilung des Einzelfalls macht die Klägerin keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, und in BFH/NV 2006, 1494).
  • BFH, 06.11.2006 - II B 16/06

    Anforderungen an die Begründung

    Die Klägerin wendet sich damit nur gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung, macht aber keinen Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, und vom 17. August 2005 III B 170/04, BFH/NV 2006, 80, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.08.2006 - II B 186/05

    Ordnungsgemäße Rüge einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Mit den Einwendungen gegen diese Einzelfallwürdigung macht die Klägerin keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juli 2005 VIII B 294/04, BFH/NV 2006, 70, und in BFH/NV 2006, 1494).
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